Onze algemene bepalingen vind je hieronder in het Duits. Stuur me een berichtje als je een toelichting in het Nederlands wilt.

 

Algemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Almstübli Bergerlebnis

Artikel 1   Begriffe

  1. Almstübli Bergerlebnis organisiert und führt Bergwandertouren. In diese Bedingungen wird Almstübli Bergerlebnis angedeutet als der “Tourveranstalter”.
  2. Der Person, welche die Anmeldung verrichtet, wird in diese Bedingungen angedeutet als der “Anmelder”.
  3. Der Person, welche teilnehmt an die Tour, wird in diese Bedingungen angedeutet als der “Teilnehmer”.
  4. Unter die “Tour” wird in diese Bedingungen verstanden: eine Tagestour oder eine Mehrtagestour.
  5. Der “Tourvertrag” und der “Tourpreis” gelten für das organisieren und führen der Tour.
  6. Achtung: Almstübli Bergerlebnis ist keinen Reiseveranstalter. Tourveranstalter organisiert und bucht der Teilnehmer seinen Hüttenübernachtungen und eventueller Transport; die bezügliche Zahlungen werden direkt vor Ort von Teilnehmer übernommen. Hin- und Zurückreise zum Tourstartpunkt organisiert, bucht und zahlt Teilnehmer selbständig.

 

Artikel 2   Anmeldung

  1. Die Anmeldung für eine Tour ist möglich während die Anmeldungsfrist und findet statt via E-Mail.
  2. In diese E-Mail vermeldet der Anmelder Namen, Adressen, Telefonnummer und, im Falle von Kindern auch Geburtsdaten (wegen Ermäßigungen auf Hütten) aller Teilnehmer.
  3. Wenn ein Teilnehmer minderjährig ist, dann braucht er Zustimmung einer seiner Eltern oder seines Vormunds.
  4. Der Anmelder hat für alle Teilnehmer, für die er die Anmeldung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen.
  5. Nach der Anmeldung bekommt der Anmelder eine Anmeldungsbestätigung vom Tourveranstalter. Damit kommt der Tourvertrag zustande.

 

Artikel 3   Tourpreis und Bezahlung

  1. Im Tourpreis sind weder An-und Abreise der Teilnehmer oder Liftkarten, (Leih-) Ausrüstung und Verzehr aufgenommen.
  2. Nach der Anmeldebestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 25% des Tourpreises fällig.
  3. Die Restzahlung des Tourpreises ist 6 Wochen vor Tourbeginn fällig. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 6 Wochen vor Tourbeginn) ist der Tourpreis nach Anmeldebestätigung sofort fällig.
  4. Gerät der Anmelder mit der Anzahlung oder mit der Restzahlung in Verzug, ist der Tourveranstalter nach Mahnung mit erfolgloser Fristsetzung zur Zahlung und Androhung des Rücktritts berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Entschädigungspauschalen (siehe Ziffer 4.2.) zu verlangen.

 

Artikel 4   Rücktritt des Teilnehmers und Ersatzteilnehmer

  1. Der Teilnehmer kann jederzeit vor Tourbeginn von der Tour zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Tourveranstalter. Dem Teilnehmer wird empfohlen, den Rücktritt per E-Mail zu erklären.
  2. Tritt der Teilnehmer vom Tourvertrag zurück oder tritt er die Tour nicht an, dann verlangt der Tourveranstalter eine pauschalierte Entschädigung. Der Entschädigungsanspruch wird unter Berücksichtigung nachfolgender Entschädigungspauschalen berechnet.

Die Rücktrittskosten betragen pro Teilnmehmer:

bis zum 43. Tag vor Tourbeginn 25%

ab dem 42. bis zum 28. Tag vor Tourbeginn 50%

ab dem 27. bis zum 15. Tag vor Tourbeginn 75%

ab dem 14. Tag vor Tourbeginn oder bei Nichtantritt 100%

des Tourpreises.

Als Stichtag für die Berechnung gilt der Zugang der Rücktrittserklärung.

In alle Fälle sind Stornierungskosten (von Hütten z.B.) zusätzlich auf Rücktrittskosten von Teilnehmer zu zahlen.

  1. Bis zum Tourbeginn kann der Teilnehmer verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Tourvertrag eintritt. Der Tourveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Tourerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Im Falle der Vertragsübertragung haften der ursprüngliche Teilnehmer und der Ersatzteilnehmer als Gesamtschuldner für den Tourpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Der Tourveranstalter wird die Teilnehmer die Mehrkosten frühzeitig mitteilen.

 

Artikel 5a   Rücktritt oder Änderung Tourprogram von Tourveranstalter vor der Tour

  1. Der Tourveranstalter kann wegen Nichterreichens einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten.
  2. In der vorvertraglichen Information und Tourausschreibung wird der Tourveranstalter die Mindestteilnehmerzahl bezifferen und der Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Tourbeginn dem Teilnehmer die Erklärung zugegangen sein muss, angeben.
  3. Wenn der Tourveranstalter nicht in der Lage ist die Tour stattfinden zu lassen, dann kann er vom Vertrag zurücktreten.
  4. Tritt der Tourveranstalter vor Tourbeginn von der Tour zurück, erhält der Teilnehmer auf den Tourpreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
  5. Tourveranstalter kann aufgrund von ungünstiger Witterung, schlechter Verhältnisse, oder nicht abschätzbaren objektiven Gefahren, vor Anfang der Tour ändern. Tourveranstalter ist bemüht ein attraktives Alternativprogramm zu ermöglichen. Im Falle von Änderungen des Programms aus oben genannten Gründen besteht kein Erstattungsanspruch seitens der Teilnehmer. Sollten aufgrund von Routenänderungen, etc. aus oben genannten Gründen nicht inkludierte Zusatzleistungen anfallen, so sind diese vom Teilnehmer selbst zu bezahlen.

 

Artikel 5b   Rücktritt oder Änderung Tourprogram des Tourveranstalters während der Tour

  1. Wenn der Tourveranstalter die Tour abbrechen muss, dann kann er vom Vertrag zurücktreten.
  2. Tritt der Tourveranstalter während der Tour zurück, erhält der Teilnehmer auf den Tourpreis geleistete Zahlungen prorata unverzüglich zurück.
  3. Die Tour wird im Prinzip bei jeder Witterung durchgeführt. Tourveranstalter kann aufgrund von ungünstiger Witterung, schlechter Verhältnisse, nicht abschätzbaren objektiven Gefahren, unzureichender Konstitution der Teilnehmer oder nicht ordentlich verhalten der Teilnehmer Touränderungen durchführen. In erster Linie ist Tourveranstalter verpflichtet, das angebotene Programm durchzuführen. Sollte dies, insbesondere aus vorgenannten Gründen, nicht zumutbar sein, ist Tourveranstalter bemüht, ein attraktives Alternativprogramm zu ermöglichen, was jedoch nicht garantiert werden kann. Im Falle von Änderungen des Programms aus oben genannten Gründen besteht kein Erstattungsanspruch seitens der Teilnehmer. Sollten aufgrund von Routenänderungen, etc. aus oben genannten Gründen nicht inkludierte Zusatzleistungen anfallen, so sind diese vom Teilnehmer selbst zu bezahlen.

 

Artikel 6   Verantwortung und Haftung der Teilnehmer

  1. Der Teilnehmer liefert alle Informationen, welche benötigt sein für die Durchführung der Tour und haftet für die Korrektheit, die Vollständigkeit und die Zuverlässigkeit der Informationen. Der Tourveranstalter wird diese Informationen gemäß Datenschutzverordnung vertraulich verarbeiten.
  2. Der Teilnehmer schützt der Tourveranstalter für Schaden, welche entstehen aufgrund das nicht nachfolgen des unter 1 dieses Artikel Genanntes.
  3. Teilname an Touren findet auf eigene Verantwortung und Haftung statt.
  4. Der Teilnehmer hat die Verantwortung für das einschätzen des Nivos der Tour.
  5. Teilnehmer soll die richtige und gut funktionierenden Ausrüstung dabei zu haben und soll eine gute körperliche und geistliche Gesundheit haben.
  6. Der Teilnehmer ist verpflichtet eine, in Bezug auf Bergsport, ausreichende Reise-Auslandskrankenversicherung sowie Rücktransportversicherung und eine Reiseunfallversicherung ab zu schließen.
  7. Der Teilnehmer soll eine Reisepas, Ausweis oder ähnliches dabeihaben, so auch Beweis von Versicherungen genannt in Artikel 6.
  8. Der Teilnehmer soll sich während der Tour ordentlich verhalten und die Anweisungen und Instruktionen der Tourveranstalter folgen.
  9. Das nicht entsprechen den oben genannten Anforderungen durch den Teilnehmer kann leiten zu der Ausschließung deres Teilnehmers, ohne Restitution der Tourpreis. Sollten aufgrund hiervon nicht inkludierter Zusatzleistungen anfallen, so sind diese vom Teilnehmer selbst zu bezahlen.
  10. An selbständigen Wandertagen ist Teilnehmer verantwortlich alle Bedingungen benötigt eine Wanderung in den Bergen durch zu führen, zu checken und darauf Entscheidungen auf Bezug Durchführung der Wanderung zu treffen, z.B. Wetterbedingungen, Routeverhältnisse und Konstitution der Teilnehmer. Für Schäden entstanden auf selbständige Wandertage hat Tourveranstalter weder Verantwortung oder Haftung.

 

Artikel 7   Verantwortung und Haftung der Tourveranstalter

  1. Der Tourveranstalter hat die Verantwortung für eine gute Durchführung der Tour nach der lokalen Standarte und mit Rücksicht auf den abenteuerlichen Charakter der Tour.
  2. Der Tourveranstalter hat keine Haftung für Schaden, welche entstehen, weil der Teilnehmer die falsche und/oder nicht komplette Informationen gegeben hat.
  3. Der Tourveranstalter hat keine Haftung, wenn der Teilnehmer die Anweisungen und Instruktionen der Tourveranstalter nicht gefolgt hat oder sich nicht ordentlich verhalten hat.
  4. Der Tourveranstalter hat keine Haftung für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung der persönliche Eigentummen während der Tour.
  5. Der Tourveranstalter hat keine Haftung für das nicht dürchführen der Tour aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände.
  6. Die vertragliche Haftung der Tourveranstalter für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden von der Tourveranstalter nicht schuldhaft herbeigeführt wird.
  7. Der Teilnehmer schützt den Veranstalter für alle Schadenersatzanspüche von Dritten.

 

Artikel 8   Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Der Teilnehmer ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Tour wichtigen Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Tourveranstalters bedingt sind.

 

Artikel 9   Rechtswahl und Gerichtsstand

  1. Auf den Vertrag und auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und der Tourveranstalter findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung. Soweit bei Klagen des Teilnehmers gegen den Tourveranstalter im Ausland für den Haftungsgrund nicht österreichisches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, etwa hinsichtlich der Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Teilnehmers ausschließlich österreichisches Recht Anwendung.
  2. Der Gerichtsstand von der Tourveranstalter ist der Firmensitz in Bartholomäberg.
  3. Für Klagen der Tourveranstalter gegen den Teilnehmer ist der Wohnsitz des Teilnehmers maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der Tourveranstalter maßgebend.
  4. Die Bestimmungen zu Nr. 9.1 bis 9.3 finden keine Anwendung, wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Tourvertrag zwischen dem Teilnehmer und der Tourveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Teilnehmers ergibt oder wenn und insoweit auf den Tourvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Teilnehmer angehört, für den Teilnehmer günstiger sind als die Regelungen in diesen Geschäfts- und Tourbedingungen oder die anwendbaren österreichischen Vorschriften.

 

Artikel 11   Datenschutz

Der Schutz der personenbezogenen Daten der Teilnehmer von der Tourveranstalter wird gewahrt. Die ausführlichen Datenschutzbestimmungen von Almstübli Bergerlebnis und die entsprechenden Rechte der Teilnehmer finden sie auf www.almstubli-bergerlebnis.com

 

Artikel 12   Impressum

Die ausführlichen Informationen behalt alle intellektuelle Rechte, u.a. das Urheberrecht, finden sie auf www.almstubli-bergerlebnis.com

 

Artikel 13   Tourveranstalter

Anschrift und Sitz des Tourveranstalters:

Almstübli Bergerlebnis

Inhaber Bonny Neven

Fornaweg 17-1

  • tholomäberg Österreich

 

Artikel 14 Stand der Bedingungen

Stand dieser Bedingungen ist Mai 2020.